Renovierungsbedürftiges Haus auf großen Grundstück mit Potential in Wehringen.
599.000,00 € - 86517 Wehringen - Einfamilienhaus

- Objekt-ID: 2024-120
- Objektart: Einfamilienhaus
- Lage: 86517 Wehringen
- Zimmer: 5
- Wohnfläche: ca. 102 m²
- Kaufpreis: 599.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 1299 m²
- Provision für Käufer 3,57% des Kaufpreises
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
Das 1960 erbaute Haus mit 102 m² Wohnfläche und einer Nutzfläche von
ca.70 m² war bis vor kurzem vermietet.
Das Gebäude ist Renovierungs - und Sanierungsbedürftig, jedoch bewohnbar.
Insgesamt 5,5 Zimmer, Wintergarten und eine Küche bieten ausreichend Möglichkeiten.
Im EG befindet sich ein Duschbad das erneuert wurde.
Das Grundstück ist mit 1299 m² groß dimensioniert. Davon sind ca. 900m² bebaubar nach § 34 gem. Nachbarbebauung.
Eine Aufteilung des Baugrundstückes ist grundsätzlich denkbar, muss jedoch mit der Gemeinde abgestimmt werden.
Lage
Wehringen wird von ca. 3066 Einwohnern bewohnt. Liegt an der Wertach und wird von der Singold durchflossen. Etwa 15 Kilometer nördlich von Wehringen befindet sich die Stadt Augsburg, im Westen grenzen der Ortsteil Auwald sowie der Naturpark Augsburg-Westliche Wälder an.
Bushaltestelle in unmittelbarer Umgebung. Mit dem Auto erreichen Sie in wenigen Minuten Bobingen.
Grundschulen und Kinderbetreuungsstätten in ca. 1 bis 2 Km Entfernung.
(Schulbus) Weiterführende Schulen in Bobingen , Schwabmünchen, Königsbrunn oder Augsburg.
Mit dem Pkw über die nahe gelegene B 17 erreicht man das Allgäu, das 5 Seeen Land oder unsere Landeshauptstadt München. Mit dem Zug fährt man nur ca. 15 Min nach Augsburg (HBF)
Ausstattung
- Wintergarten
- Bad 2014 erneuert
- Heizung Bj. 1994
- Innentüren erneuert
- abgehängte Decken mit Beleuchtung
- Sanierungs und Renovierungsbedürftig
- § 34 (Baurecht) nach Umgebungsbebauung
Energieausweisdaten
- Endenergiebedarf 328,58 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1960
- Wesentlicher Energieträger GAS
- Energieausweistyp Bedarfsausweis
- Energieeffizienzklasse H
- Ausweis gültig bis 20.10.2034

Sonstiges
- Grundstück ist teilbar.
- Weitere Bebauung möglich (§34)